Hallo Kollegen,
irgendwie bewegt sich die ganze Diskussion im Kreis, solange keine klarere Definition des Gebäudes vorliegt.
Fragen an Herrn Spille:
> ist das Gebäude unterirdisch (lt. Ihrer Anfrage) oder ist der Heizraum im UG? Hier besteht für die Zuordnung zur Gebäudeklasse ein klarer Unterschied.
> Wo ist das Hackschnitzellager untergebracht, unterirdisch neben dem Heizraum oder im EG über dem Heizraum?
> Welche Größenordnung hat die gesamte Nutzungseinheit (Heizraum und Lager)?
Erst aus diesen Angaben lässt sich die Zuordnung zur GKl. ableiten und daraus die entsprechenden Anforderungen.
Zur eigentlichen Frage von Herrn Spille: Grundsätzlich ist eine notwendige Treppe erforderlich.
Zu Herrn Bärschmann:
Die Aussage "Wenn keine Gefahren vorhanden sind (oder sein können) müssen Vorschriften nicht eingehalten werden,..." kann ich so nicht akzeptieren. Wenn baurechtliche Anforderungen (Vorschriften) vorgegeben sind, die für das Bauvorhaben nicht zutreffen oder der Nutzung etc. widersprechen sollten, können diese ggf. durch Zulassung einer begründeten Abweichung erlassen werden, unter Beachtung öffentl.-rechtlicher Belange etc. Die geforderten Schutzziele müssen erreicht werden, vorrangig ist die Personenrettung.
Bei einem Ausgang ins Freie [§ 6(2) FeuV] und einer Außentreppe ist eine nach außen aufschlagende, dichte und selbstschließende Türe für die geltenden Anforderungen (Fluchtweg) ausreichend.
Freundliche Grüße
Reinhold Huth