Hallo Zusammen, wie handhapt Ihr evtl Abweichungen im Bestand.
Konkretes Beispiel:
Bayern, Gebäudeklasse 3, Baujahr 1985. Der Ausgang ins Frie vom notwendigen Treppenraum läuft im Erdgeschoss für ca 5m Länge über den notwendigen Flur (mit Türen zu nutzungseinheiten) im Erdgeschoss.
Nach aktueller BayBO nicht zulässig. (unmittelbarer Ausgang ins Freie)
Nach BayBO 1982 zulässig, da Ausgänge auf möglichst kurzem Wege ins Freie gefordert sind.
Nun sind wir beauftragt ein BS NAchweis für das Bestandsgebäude zu erstellen.
Wie kann man für diese Situation beim BS NAchweis vorgehen?
Abweichung im Bestand? Bestandsschutz, da damls zulässig?
Vielen Dank für MEinungen