Hallo Forum,
ich plane derzeit auf einem Mini-Grundstück (120 qm, innerstädtisch) eine Jugendbildungs- und -begegnungsstätte. Wir haben das Problem, dass für einen zweiten baulichen Rettungsweg kein Platz ist - wir jedoch den zweiten Rettungsweg über die Fenster nicht hinbekommen, da die Personenanzahl zu hoch ist, eine Rettung durch die Feuerwehr also nicht in angemessener Zeit machbar ist.
Der Bau ist Gebäudeklasse 2, allerdings aufgrund von Versammlungsräumen >100 Pers. ein Sonderbau. Derzeit ist das Treppenhaus F30, mit rauchdichten, selbstschließenden Türen, allerdings werden wir wohl zumindest auf F60 gehen müssen, um mehr Zeit zu gewinnen:
Im OG (3,5m ü.Gel) haben wir Personenbegrenzung auf 140 Personen, bei 5 frei zugänglichen Fenstern zzg. einem Fenster, das direkt über dem Nebeneingang EG (Fluchtweg) liegt. Die Feuerwehr ist nach 10 Min vor Ort, aber bei F30 können gerade mal 10 Personen oder so pro Fenster gerettet werden.
Im DG (6,9 m ü. Gel.) haben wir 60 Personen, aber nur 2 Fenster, also ein deutlich größeres Problem.
Das Treppenhaus kann nach oben entraucht werden, selbstschl. dichte F60-Türen wären auch machbar. Eine geringe Brandlast durch Veranstaltungshinweise und eine Sitzmöglichkeit mit Kaffeeautomat wird hoffentlich kein Problem darstellen, natürlich ist es aber damit kein Standard-Rettungstreppenhaus.
Die Frage ist nun, ob wir das Treppenhaus im Brandfall zusätzlich über ein Gebläse unter Druck setzen müssen, damit Rauch und Feuer abgehalten werden. Oder ob z.B. Sprinkler ausreichen, die Durchgänglichkeit über einen längeren Zeitraum zu sichern oder zumindest einen Brand verhindern. Mit einem großen Zeitgewinn könnte die Fensterrettung evtl. als ausreichend erachtet werden, meint der (natürlich nur beratende) Kreisbrandmeister.
Noch eine weitere Frage: Von unserem Balkon aus kann man an den direkt angrenzenden Nachbarbalkon mit Freitreppe klettern, doch das darf ich meines Wissens natürlich nicht als Rettungsweg angeben, auch wenn im Brandfall und verrauchtem Treppenhaus ein paar Leute auf diese Idee kommen werden (keine Absturzgefahr). Oder wäre über eine Dienstbarkeitseintragung des Nachbarn dieser Weg denkbar?