Hallo,
ich habe einen Industriebau von ca. 2900qm. Stützen in F90, Dachtragwerk als Leimholzbinder, Wandverkleidung Leimholzbinder. Die Halle hat an den Längsseiten einen Dachüberstand von jeweils 5,7m. Unter diesen Überständen sollen in der gesamten Breite und bis zu einer Höhe von 6,5m Holzbinder gelagert werden. Vor der einen Längsseite befindet sich ein Freilager im Abstand von 9m. Dieses hat eine Größe von 1053qm. (Unterteilung in Streifen von 2,4m x 13,5m, Höhe 3,5m; dazwischen ist jeweils ein Abstand von 3,0m).
Jetzt zu meiner Frage. In der Genehmigungsplanung bestand die Außenfassade aus Sandwichpanel und die Lagerung von Leimholzbindern unter dem Dachüberstand wurde auch nicht mit angegeben. So das ein Abstand von der Außenfassade zum bereits vorhandenen Freilager von ca. 14,7m vorhanden gewesen wäre. Jetzt sind es nur noch 9,0m.
Ist dieser Abstand für den Einsatz der Feuerwehr ausreichend?
Kennt jemand Rechtsgrundlagen für die Lagerung von Holzbindern?