Hallo Kollegen,
ich wüßte gern mal Eure Meinung zu folgendem Sachverhalt:
Lagerhalle 1.200 m? für Türen
mit sich anschließendem Ausstellungsbereich und Bürobereich
ca. 50m x 10m).
(ca. 200m? Ausstellung, ca. 250m? Büro, ca. 50 m? Lager)
Alles zusammen ca. 60 m x 27 m, rechteckiger Grundriß
An der langen Seite soll ein Ausstellungspavillon ca. 200 m? angebaut werden.
Das Gesamtgebäude hat dann die Max.-abmessungen von ca. 60 m x ca. 45 m
Nach Tabelle 1 IndbauR ("F0"-Bau) kann man es nicht behandeln, da Breite > 40m.
Meine Fragen:
1.) Angenommen es wäre eine Lagerhalle für nichtbrennbare Produkte, könnte man dann dieses Gebäude nach Abschnitt 7 behandeln (ggf. mit Teilflächennachweis für die einzelnen Bereiche)? Ich würde hier zögern, da der Büro- und Ausstellungsbereich kein Lager oder Produktionsraum ist und sich gerade der Punkt Entrauchung nicht auf die kleinteilige raumstruktur übertragen läßt.
2.) im konkreten Fall werden Türen gelagert und ausgestellt: also eine ordentliche Brandlast. Würdet Ihr eine Brandlastermittlung durchführen, wenn sich die maximale Lagermenge bestimmen läßt? Grundsätzlich erscheint mir hier eine Dimensionierung des brandbekämpfungsabschnitts über eine brandlastermittlung möglich. Allerdings wird das im Bestandsbau mit der Nachrüstung von RWA und vielleicht auch Zuluftöffnungen einhergehen.
3.) Gibt es denn noch einen Zwischenweg, außer daß der Architekt die Breite verringert?
Bin auf Eure Meinungen gespannt.
Annika