An mich ist die Frage gerichtet worden,
ob etwas gegen Einbau eines Podestliftes im Treppenhaus eines Berufskolleg spricht.
an der Schule ist der Tagesdurchschnitt 1607 Schüler
es sind zwei bauliche Rettungswege vorhanden, sie liegen ca. 25 m auseinander.
meine Antwort:
. Flucht- u. Rettungswege müssen brandlastfrei sein
. der Rettungsweg darf nicht eingeengt werden.
. diese Anlage behindert auch die Feuerwehr beim Retten
mit einer Krankentrage
. des weiteren stellt der Podestlift bei der Brandbekämpfung
des verrauchten Treppenhauses ein Hindernis für die
Feuerwehr dar. ( Verletzung der Feuerwehrleute )
. Es besteht Einklemmungsgefahr der Feuerwehrschläuche
. die Vorgaben der Schulbaurichtlinie bezüglich nutzbarer
Breite notwendiger Treppen muß eingehalten werden.
. dringend erforderlich ist das einbinden der zuständigen
Bauaufsichtsbehörde und der zuständigen Feuerwehr.
Kann mir jemand zu dieser Thematik Hilfestellung leisten ???
es soll einen Erlaß über Treppenlifts in Altenheimen geben!!!??? ( NRW )
Frage kann der einem Berufskolleg Anwendung finden ???