Sehr geehrte BS-Spezialisten,
ich hätte nochmal eine grundsätzliche Frage zur Dimensionierung von Rauchabzugsöffnungen:
Wir planen eine Mehrzweckhalle unter 1000m?.
Die Halle soll entraucht werden über Lamellenfenster (liegende, drehbare Lamellen), die im oberen Raumdrittel in einer Pfosten-Riegelfassade angeordnet sind.
Die Lamellenfenster haben AUCH eine Zulassung als RWA.
Wie groß sollen wir die Fenster nun dimensionieren?:
Nach VstättV als Fenster im oberen Drittel mit 2% geometrischen Öffnungsquerschnitt (der Grundfläche),
oder als RWA mit dem (nach Herstellerangaben) fast doppelt so großen erforderlichen aerodynamisch wirksamen Fläche? Wäre natürlich etwas teurer.
Wird ein Fenster zur RWA, bloß weil es eine solche Zulassung hat?
Vielen Dank schon mal, wenn Sie sich die Zeit für eine Antwort nehmen!