Hallo Herr Vonhof,
Ihre Lesart der BauO ist verbreitet, aber durch aus nicht die einzige. Und was die Eindeutigkeit des Baurechts angeht, würde es in diesem Forum nicht so lebhaft zugehen, wenn es denn keine Interpretationsvarianten gäbe.
Und logisch ist das Baurecht an diversen Stellen ebenfalls nicht.
In der BayBO heißt es weiter: Notwendige Flure sind nicht erforderlich
1. in Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2,
2. in sonstigen Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2,
ausgenommen in Kellergeschossen,
3. innerhalb von Wohnungen oder innerhalb von
Nutzungseinheiten mit nicht mehr als 200 m2,
4. innerhalb von Nutzungseinheiten, die einer Bürooder
Verwaltungsnutzung dienen, mit nicht mehr
als 400 m2; das gilt auch für Teile größerer
Nutzungseinheiten, wenn diese Teile nicht größer
als 400 m2 sind, Trennwände nach Art. 27 Abs. 2
Nr. 1 haben und jeder Teil unabhängig von anderen
Teilen Rettungswege nach Art. 31 Abs. 1 hat.
Daraus lässt sich der Umkehrschluss ziehen (und so interpretiere ich das übrigens auch für NRW), dass für alle anderen Nutzungen erstmal notwendige Flure erforderlich sind. Das für einen Laden >200m? kein notwendiger Flur gefordert werden wird, ist bereits aus dem Nutzungskonzept eines Ladens unstrittig.
So ist aber z.B. das Großraumbüro deswegen möglich, weil bestimmte Rahmenbedingungen einzuhalten sind (2 baul. Rettungswege, Übersichtlichkeit des Raumes, Begrenzung der Höhe von Einbauten...), die ich gar nicht fordern dürfte, wenn ich nicht den Weg über die Abweichung gehen würde.
Etwas anders sehe ich das bei der Frage von m2max. Die Verkaufsstätte fällt unter keine Sonderbauverordnung und ist auch kein Sonderbau. Die LBO ist aber nicht für derartige Verkaufsmärkte geschrieben, weil sie in erster Linie ein Brandschutzkonzept für eine Wohnbebauung und Büro-und Verwaltungsnutzung darstellt.
Daher ist eine Schutzzielbetrachtung fällig, und darunter fällt insbesondere die Betrachtung der Rettungswegführung. Rettungswege über andere Räume, die nicht einsehbar sind oder in denen ich in der Falle sitze, bedürfen daher i.d.R. eines 2. baulichen Rettungsweges.
Hier muss aber der Einzelfall betrachtet werden.
@ m2max:
D.h. für Ihren Laden- mal ins Unreine gesprochen- wäre aus meiner Sicht schutzzielbetrachtet ein direkter Ausgang ins Freie erforderlich. Allerdings hier nicht über die Kompensation einer Abweichung hinsichtlich des fehlenden Flurs, sondern als zusätzliche Anforderung aufgrund einer Schutzzielbetrachtung.
Gruß
Matthias Bußmann