Hallo,
ein Ärztehaus ist nicht unbedingt ein Sonderbau, da es sich um Praxen handelt, also gewerbliche Nutzung, ähnlich Rechtsanwaltskanzlei, also erstmal keine Einrichtng zur Unterbringung oder Pflege von Personen.
Denken Sie an den Zahnarzt.
Es kann aber auch andere Fälle geben, z.B. ambulanter OP, mit Narkose und Patienten über Nacht,und kommt auch auf die Personenzahl an, ob zweiter Rettungsweg über Fenster geht...
Der bauliche Anschluss an das KH bewirkt aber evtl. dann die Sonderbauzuordnung...
M. Koeppen