Hallo,
eine Erläuterung zur BStättV Bayern finden Sie unter
http://www.innenministerium.bayern.de/bauen/baurecht/vorschriften/
Dort wird bei 28 Betten keine automatische Branderkennung durch Rauchmelder gefordert (erst ab 60 Betten), insbesondere keine spezielle BMA-Version, z.B. n. DIN 14675, sodass eine zugelassene Funkmlederanlage ausreichend und sicher sinnvoll und anstrebenswert ist;
wenn nun eine Brandfallsteuerung für die Aufzüge integriert werden soll, muss geprüft werden, ob die Anlage das leisten kann;
überwacht werden müssen nur die notwendigen Flure (Mindestanforderung);
wichtig ist die interne Alarmierung, die auch bei Ihrer Hausgröße gefordert ist; konkrete Aussagen, zur Art der Alarmierung (VDE 0833ff) werden nicht gemacht; es könnte daher auch eine einfache, laute Alarmglocke sein;
zu den Anmerkungen von Herrn Schächer:
> - alle Zimmertüren vollwandig, dichtschließend, selbstschließend, <
hier sind Rauchschutztüren gefordert, oder aber auch die vollwandig, dichtschließend, selbstschließenden Türen, wenn parallel der geforderte Schallschutz eingehalten ist und die Türen deshalb eine Bodendichtung haben! - nur dann reichen die vollwandig, dichtschließend, selbstschließenden - sonst RS!
Anmerkung Feuerteufel: aufpassen bei Zugangskontrollsystemen; diese müssen zusätzlich mittels Schlüssel von der FW zu öffnen sein! §7(3)
mfg
der Feuerteufel