Hallo Holpie,
wer eine Brandmeldeanlage betreibt muss nach DIN 14675 auch eine Alarmorganisation erstellen. Die behandelt solche Fragen.
Hier muss unter anderem festgelegt werden:
- Wie die Alarmierung erfolgt (Akustisch, optisch, über Telefone etc.)
- Wer alarmiert wird und in welcher Reihenfolge
- Wer dann was zu tun hat (Ablauf nach einer Alarmierung)
- Wie der Schadensort schnell herausgefunden werden kann
- usw.
Man sollte sich, insbesondere in Krankenhäusern und sonstigen Betreuungseinrichtungen, ganz genau Gedanken darüber machen, was nach einer Brandmeldung (Auslösen z.B. eines Rauchmelders) passiert und wie ein "schnelles" handeln sichergestellt werden kann.
Dazu gehört sicherlich auch, dass eine Alarmierung im Schwesternzimmer sinnvoll ist, aber das nützt nicht viel wenn:
- sie (z.B. als Nachtschwester) erst durchs ganze Krankenhaus zur Brandmeldezentrale rennen muss um dann dort zu erfahren, dass der Alarm vom Anderen ende des Gebäudes kommt (als Parallelanzeige in die Schwesternzimmer wenn es keine 24 Stunden besetzte Stelle (Pforte oder Ambulanz) gibt.
- sie, wenn z. B. nur 2 Nachtwachen da sind, sich im Pflegeeinsatz befinden und keiner mitbekommt, dass im Schwesternzimmer das gelbe Licht blinkt.
Also, der Einbau einer Brandmeldeanlage alleine reicht nicht aus, man muss auch organisieren was wie im Falle eines Falles ablaufen muss.
mfg
Wolfgang Cordier