Hallo Claudia,
die Aufwertung des Treppenraumes zu einem Sicherheitstreppenraum stellt hohe Anforderungen an die Technik "drumrum". Wie meine Vorredner schon darlegen, findet sich der Begriff in der Hochhausrichtlinie wieder. Er hebt sich von normalen Treppenräumen dadurch ab, dass kein Rauch in die vorgelagerte Schleuse eindringen darf. Dies wird durch entsprechend hohe Luftmengen und eine automatische Abströmung erreicht, der Rauch wird "zurückgedrängt". Planungsgrundlage ist u.a. die DIN EN 12101/6 sowie z.B. der Leitfaden des RDA-Arbeitskreis (RauchschutzDruckAnlage).
Ich halte dies für ein Hinterhaus mit Büronutzung für leicht übertrieben..
In der Hessischen Bauordnung findet sich zu inneliegenden Treppenräumen folgender Passus:
"Innen liegende notwendige Treppenräume sind zulässig, wenn ihre Benutzung
durch Raucheintritt ausreichend lang nicht gefährdet werden kann."
Häufig wird in solchen Fällen eine Durchspülung des Treeppenraumes mit min. 10.000 m?/h entgegen der Fluchtrichtung akzeptiert, Abströmung über RWA am oberen Ende. Auslösung automatisch über Melder, sowie manuell über Druckknopf...
Planungsgrundlage in Hessen ist ein Erlaß zum Sicherheitskonzept für inneliegende Treppenräume bis Hochhausgrenze:
http://www.umwelt-online.de/recht/bau/laender/he/bstreppe.htm
Diese Lösung sollte umsetzbar sein..
Gruß kkr