Ich habe eine Frage bezüglich der Öffnungen in einen Außenwand, bzw. Fassade die F30 Funktion hat.
Wir müssen die Außenwand mit einen Fluchtfenster ausstatten. Die Außenwand ist laut das Gutachten und Baugenehmigung die F30 Funktion.
Unser Sachverständiger sagte mir, dass ein normales Fenster 90x120 (ohne F30) ausreichend ist.
Ich kann diese Aussage nicht nachvollziehen. Nach meinem Kenntnisstand soll eine Brandschutzwand auch nach einem Umbau weiter die vollständige Brandschutzfunktion behalten.
Ist meine Meinung richtig oder habe ich etwas falsch verstanden?
Vielen Dank
ljuto