Hallo,
wir sind in einem mehrstöckigen Bürohaus in München, Schwabing untergebracht. Alle Parteien haben Büros zwischen 200 und 400 m?. Alle Türen sind mit Fluchttüren ausgerüstet, also Türen die sich durch herunterdrücken der Klinke auch im verschlossenen Zustand öffnen lassen.
Nun ist innerhalb eines Jahres zum zweiten mal eingebrochen worden. Der Zugang war wohl sehr einfach über diese Fluchttüren möglich. Nun besteht der Wunsch nach einem Austausch der Schlösser ohne Fluchttürfunktion.
Es besteht allerdings Uneinigkeit ob man, nach Brandschutzverordnung, nun diese Fluchttüren ab 200 oder erst ab 400 qm benötigt. Ist also ein Austausch rechtlich möglich? Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
Vielen Dank.