Hallo Elke,
da Kiosk und Scnackbar eine eigenständige Nutzungseinheit darstellen, musst Du sie feuerbeständig abtrennen. Was die Dunstabzugshaube angeht, so muss der Kanal feuerbeständig gekapselt sein, soweit er durch andere Nutzungseinheiten führt. Ausserdem muss er regelmäßig gereinigt werden können, was aus meiner Sicht eine Nutzung z. B. eines vorhandenen ehemaligen Schornsteins ausschließt, da das Mauerwerk sich mit dem Fett aus der Abluft regelrecht "vollsaugen" kann. Ansonsten brauchst du z. B. automatische Löschanlagen in den Hauben erst ab einer bestimmten Fettmenge (ich glaube, es sind 50 kg), was aber keine baurechtiche Vorschrift ist sondern von der BG kommt.
Und was das Löschgerät angeht, so gibt es hierfür sogenannte Fettbrandlöscher mit der neu eingeführten Brandklasse F.
Falls Du weitere Fragen hast, kennst Du ja meine Telefonnummer.
Gruß,
Frank