Liebe Kolleg(inn)en,
ich habe hier interessanterweise eine Zuschauertribüne einer Pferderennbahn, die ca.1300 Besucher faßt. Die Tribüne ist
62 m lang, 15 m tief, hat ein Dach, und hinten und seitlich Wände.
Interessant ist jetzt, inwiefern hier die Anforderungen an einen Raum, d.h. VersammlungsRAUM anzuwenden sind.
- Rettungswegbemessung:
In den Erläterungen zur MVStättV2005 der Argebau steht, daß bei Sportstadien, wo das Spielfeld oben offen ist, und nur die Tribünen überdacht sind, die Rettungswege wie bei ´Versammlungsstätten im Freien´ zu bemessen sind, also 600 Pers./1,20 m. Gut - trifft hier ja analog zu, nicht wahr?
- Plätze für Behinderte:
hierzu steht in den Erläuterungen "Überdachte Tribünen sind Versammlungsräume". Blöd formuliert. Hätte man lieber geschrieben: "Überdachte Tribünen sind hinsichtlich Behindertenplätze wie Versammlungsräume zu behandeln"...
- Rauchableitung:
jetzt wird´s interessant. Braucht meine Tribüne eine Rauchableitung wie ein Versammlungsraum? Sie ist ja vorn großflächig offen (leider die Seiten nicht, die waren 1912 noch offen, wurden später verglast)...
Daß man z.B. bei dieser Tribüne keine Lüftungsanlage braucht, wie bei VersammlungsRÄUMEN, leuchtet sofort als widersinnig ein, aber Rauchableitungsöffnungen??
Die überdachte Tribüne, zumal 3-seitig mit Wänden umgeben, scheint leider bezügl. der VStättVO etwas "zwischen den Stühlen" zu sitzen. Nein, einen Ingenieurmethodennachweis mit Computersimulationen wollte ich eigentlich nicht machen..
Hat jemand Erfahrungen hierzu?
Danke
M. Koeppen