Liebe Kollegen,
ich stehe im Moment etwas auf der Leitung und hoffe, daß mir jemand weiterhelfen kann. (Vielleicht ist die Frage ja auch etwas blöd)
Was muß ich denn beachten, wenn ich ein Abgasrohr von Gasbrennwertthermen in Gebäudeklasse 4 in einem
a) Mauerwerksschornstein
b) in einem I90-Schacht nach AbP
führen will?
Die Abgasrohre sollen in den einzelnen Geschossen einbinden. Greifen da die Erleichterungen der MLAR Pkt. 4.3.1 und ich muß nur die Mindestdicke einhalten? Oder darf man das bei AbP-Schächten nicht, muß dort die Durchführung im AbP geregelt sein?
Danke im voraus und viele Grüße,
Annika