Hi,
mich würde Eure Meinung zu nachfolgenden Thema interessieren.
- Schulbau, L-förmig mit nichtausgebautem Dachgeschoss
- Dachtragwerk Holz, viele Stützen auch im näheren Umfeld der BW
- einzige Wand im DG soll Brandwand werden, liegt genau im Eckbereich
- Brandwand geht nicht über Dach und soll es auch nicht laut Denkmal
- BMA im DG
Ohne BMA habe ich immer vorgeschlagen die angrenzenden 50 cm Bereiche zur BW mit Miwo und feuerbeständigen Platten einzupacken, um den Feuerüberschlag zu verhindern.
Stützen habe ich immer außen vorgelassen, da es ja keine Trennung im Tragwerk gibt, dass im Fall eines Zusammenbruches des Tragwerkes dieser 50 cm Bereich stehen bleibt.
Jetzt wo die BMA vorhanden ist, denke ich über den Sinn der baulichen Maßnahme nach und komme zum Ergebnis, dass ich eigentlich nichts machen muss, vielleicht noch zu verhindern dass nichts brennbares über die Wand verläuft.
Der Brand wird zeitig durch die BMA entdeckt, der Dachraum ist leer, die Feuerwehr ist in 10 min da.
Die Frage ist, ob es die Feuerwehr interessiert, dass die Brandwand im DG funktioniert, zur besseren Brandbekämpfung.
Andererseits, brauch ich im DG in meinem Fall eine Brandwand?
Wie seht ihr das?
MfG
Frank