Liebe Kollegen,
habe eine Frage zu einem Gebäude (Gebäudeklasse 5) in Bayern in diesem eine 400 m? - Einheit im UG mit einer Verkaufsnutzung (nicht nach Verkaufsstättenverordnung) geplant werden soll.
Diese Einheit sollte natürlich entraucht (kein Sprinkler etc.) werden. In der BayBO findet sich hierzu nichts und somit würden wir, meine planenden Kollegen und ich, 0,5% der Nettogrundfläche zur Entrauchung als lichte Öffnung vorsehen, oder gibt es hierfür andere Empfehlungen?
MFG,
R. Nützl