Hi,
ein Fenster sollte mit G30-Veglasung hergestellt werden.
Ausgeschrieben ist eine Festverglasung mit Flügeloptik.
Eingebaut wurde ein Fenster mit öffnungsflügeln an dem keine Oliven montiert wurden.
Entsprechend der Zulassung ist ein solcher Fall aber nicht vorgesehen. Das Glas ist immer direkt im Fensterrahmen eingelassen.
Grundsätzlich gibt es ja bewegliche Brandschutzverglasung.
Wie sieht es aber hier aus?
Kann der Hersteller noch nachträglich nachweisen, dass dies zulassungskonform ist, in dem eine geringfügige Abweichung bescheinigt wird? Ich denke eher nicht.
Gibt es grundsätzlich ein Problem mit Öffnungsflügeln, die selbstschließende Wirkung mal außen vor gelassen, aufgrund der Spalten und der verwendeten Dichtung?
Kann dies nachträgich noch geheilt werden, ohne das eine Prüfung im Einzelfall vorliegt?
MfG
Frank