Hallo Leute,
wie würdet ihr folgendes beurteilen:
Ein Aussichtsturm mit 4 oder 5 Ebenen. Oberste Ebene liegt bei + 14,xy m (dann Dach). Sieht man oft im Gebirge ...
Alles aus Holz (Außenwände, Treppen, Balken, Träger, Dach, etc.; keine Elektorinstallation o. ä.).
Rein baurechtlich wäre das Gebäudeklasse 5.
Allerdings sind - m. A. nach - die Ebenen und v.a. die oberste Ebene keine "Aufenthaltsbereich/-raum".
Personen steigen auf, schauen sich die Landschaft an und gehen wieder.
Wenn nun ein boshafter frischer Beamter der Behörde dies sieht, könnte dieser auf Anforderungen der GK 5 tendieren.
Somit suche ich Argumente (rein Interessenhalber, da das "Gebäude" bereits realisiert ist), wie von den Anforderungen (z. B. 2. Fluchtweg, fb - Bauteile, keine Öffnungen in Decken, etc.) wegzukommen wäre.
(Wäre je auch komisch, wenn am Olympiaturm oder am Eifelturm plötzlich eine Stahlaußentreppe angebracht wird).
Gruß und Dank
Rupi