Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben ein Parkhaus (Bj 1970) in Hessen in der Projektentwicklung.
Die unterse Etage ist bei -3,00 m dann folgt eine sogenannte
Splitlevelebene mit -1,50 Meter unter der Erde.
Die unterste Ebene ist über ein Treppenahsu (erster Fluchtweg) und über die Fahrbahnrampen zu erreichen.
Wir mussten für die unterste Ebene einen Nutzungsänderungsantrag stellen, da diese Ebene seit 20 Jahren als Lagerfläche genutzt wird.
Wir wollen nun die Fläche wieder als Parkplatz nutzen, sow ie es in der ursprünglichen Baugenehmigung auch gefordert ist.
Das untergeschoss hat eine Fläche von 610 m? bei 18 Parkplätzen.
Nun kommt die Feuerwehr und fordert von uns eine Entrauchung des untersten Geschosses. Wir haben hier in keiner damaligen Genehmigung eine Entrauchung als Auflage gehabt.
Es ist baulich kaum umsetzbar, da ja nie eine Entrauchung vorhanden war.
Gibt es Alternativen das unterste Geschoss zu entrauchen?