Hallo firefly,
in unserer Verwaltung sieht das so aus:
Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum
- zuständig die Ordnungsbehörde (Ordnungsamt)
- beteiligt Verkehrsplanung und Brandschutzdienststelle
Brandschutzdienststelle fertigt Stellungnahme aus der dann Auflagen im rahmen der Genehmigung resultieren (in der Regel Anforderungen an die Zu- und Durchfahrten, sowie an die Aufstellflächen für Rettungsgeräte)
Baumaßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum:
- zuständig Verkehrsplanung
- beteiligt Brandschutzdienststelle
Brandschutzdienststelle fertigt Stellungnahme woraus dann Auflagen an die ausführenden Firma resultieren (vgl. oben).
Bei den letzteren Maßnahmen erfolgt oft auch ein Planungsgespräch wenn sich zeigt, dass die Umsetzung der Maßnahme und die damit verbunden Auflagen etwas schwieriger sind.
Daraus resultieren dann oft:
- längenmäßig kürze Bauabschnitte um Anleiterbarkeit sicherzustellen
- Herstellung gesonderter Zufahrten
- Hinweise an die Einsatzkräfte über geänderte Anfahrten
- Bereitstellung von Hilfsmitteln für den Einsatzfall
- andiskutiert, aber bisher vermieden werden konnte die temporäre Sicherstellung eines zweiten baulichen Rettungsweges durch Gerüstbau.
Gruß
Wolfgang Cordier