Hallo Mattes,
Ich will ja nicht nölen,
aber woher kommt denn bitte die Forderung nach 35 m Lauflänge? Die sind doch nirgends definiert.
Die landläufige Begründung lautet immer: 25 m per Zirkelschlag entspricht so ungefähr 35 m möbliert. Aber die Möblierung ist doch gar nicht genehmigungsrelevant.
Die Frage stellt sich für mich im Hinblick auf eine Diskussion hinsichtlich VStättV kürzlich hier im Forum, bei der mit guten Argumenten erläutert wurde, dass in der VStätte die 35-m-Regel zum Treppenraum nicht gilt. Wieso soll die denn dann eigentlich in der Vk-Stätte gelten?
Gruß
Werner Müller