Hallo Hans100,
es gibt weder in der BayBO noch in der Industriebaurichtlinie Aussagen zu diesem Thema. Grundlage für die brandschutztechnische Beurteilung bietet etwa die Muster-Richtlinie [M-LüAR]. Demnach ist die Lüftungszentrale als "besonderer Raum" abzuschotten und die durchführenden Lüftungskanäle mit Brandschutzklappen auszurüsten. Ein spezieller Hinweis zu Sonder-bauten findet sich unter Punkt 10.
Mit Einhaltung dieser Vorgaben sind aus meiner Sicht die bauordnungsrecht-lichen Anforderungen erfüllt.
Für den Betrieb muss daher die spezielle Lösung zum Abschaltmodus auf Grundlage einer "Gefährdungsbeurteilung" gefunden werden. Um die im Schadensfall evtl. zu erwartenden privatrechtliche Komplikationen einzu-schränken sollte der Gebäudeversicherer mit eingebunden werden.