Die Frage stellte sich in ähnlicher Form auch bei vielen Wohnheimen.
Maßgeblich ist, ob es sich eher um eine Sonderform des Wohnens handelt und die Bewohner somit auch Ortskundig sind, oder ob es eben i.d.R. kurzfristige Aufenthalte sind, bei denen die Bewohner eben keine Ortskunde haben.
In unserem Haus wurde als Grenze ein Zeitrahmen von 3 - 6 Monaten gesehen. (z. B. 1 Semester bei Studentenheimen = Wohnen, Unterbringung für 3-wöchigen Blockunterreicht = Beherbergung). Für die Beurteilung können auch weitere Aspekte der Bewohner (Alter, Gesundheitszustand usw.) relevant sein.