Hallo,
also so ganz einfach ist es wohl nicht:
So spielt z.B. eine Rolle, ob durch den Anbau sich Rettungswegführungen im Bestand verändern/verlängern.
Schwups-kann der Bestandsschutz schon weg sein.
Brandschutztechnische Trennung kann auch eine F30-Wand sein: dann kein Bestandsschutz!
Ohne bauordnungsgemäße Brandwand ist Bestand und Neubau ein Brandabschnitt, der insgesamt neu zu bewerten ist.
Wenn Türen zwischen den Gebäuden eingebaut werden, unterstelle ich, dass auch eine gemeinsame Nutzung erfolgen soll. Das kann im Einzelfall dazu führen, den Bestand bzw. den Gesamtbau zumindest mal näher unter die Lupe zu nehmen.
Also wie so häufig gilt m.E. auch in diesem Fall: Einzelfallentscheidung
Gruß
Matthias Bußmann