Hallo A.Meyer,
ich setzte jetzt mal voraus, dass die Oberlichter in Fensterflächen zum Freien hin liegen. Ansonsten gilt das, was Herr Bußmann geschrieben hat.
Frage: Sind unterhalb der Oberlichter öffenbare Fenster?
Wenn ja, dann sehe ich das völlig unproblematisch.
Wenn nein, dann kenne auch ich keine brandschutztechnische Vorschrift die das fordert, jedoch stellt sich für mich daneben auch noch die Frage nach der Belüftung des Raumes. Hier sollte man auch mal den Arbeitsschutz fragen, zumal in Vorbereitungsräumen schon mal Substanzen frei werden können, welche eine Belüftung sinnvoll machen.
Ansonsten freut sich jede Feuerwehr über ausreichend Abluftmöglichkeiten in einem Raum, über den auch Brandrauch entfernt werden kann.
Noch eine letzte Frage: Warum wollen die Oberlichter denn geschlossen werden (wo doch heute keine Kommune mehr Geld für irgendwelche Maßnahmen hat). Gibt es da vielleicht einen Grund den man für eine Beurteilung wissen müsste?
Gruß
Wolfgang Cordier