Hallo Herr Wittmann,
gemäß Leitungsanlagenrichtlinie (Punkt 4) ist das Durchführen von Leitungen aus Aluminium und Glas durch Wände oder Decken mit Brandschutzanforderungen nicht möglich, sofern im Fall eines Brandes das Durchdringen von Feuer und Rauch nicht zuverlässig ausgeschlossen werden kann. Falls das Wechseln auf ein anderes Rohrmaterial in diesem Bereich nicht möglich ist, bleibt m.E. nur die Möglichkeit einer brandschutztechnischen F90-Verkofferung (unter Umständen mit Sichtfenster aus F90-Glas und Zulassung im Einzelfall) in diesem Bereich.
Gruß Günter Merkl