Hallo Zusammen,
in einer bestehenden Kindertageseinrichtung im Untergeschoss ist der komplette Boden mit Kork ausgelegt.
Keiner weiss woher der ist. Kein nachweis liegt vor.
Nun finde ich die Einstufung von Kork in der Literatur nach B2.
Gleichzeitig bringt das stöbern im Internet aber überwiegend (fast ausschließlich) bei Korkböden nach Angaben der Hersteller B1 hervor.
Hat jemand Erfahrungen oder Hinweise wie nun am besten vorzugehen ist wenn keine Unterlagen vorliegen.
Kann man einem fest verlegten Korkboden B1 unterstellen (und sollte man so etwas überhaupt)?
Gibt es eine Möglichkeit einer Versiegelung oder ähnliches die dann den Nachweis B1 stellen könnte?
Oder bleibt mangels Nachweismöglichkeit nur der Weg den Boden rauszureissen?
Wolfgang Cordier