Hallo zusammen,
Ich suche nach Rat, um explodierende Kosten in den Griff zu bekommen. Hier ist meine Situation:
Ich wohne im Erdgeschoss eines Mehrfamilienhauses mit 15 Einheiten. Meine Erdgeschosswohnung hat einen Anbau. Das bedeutet, dass ein Teil der Wohnung zum Mehrfamilienhaus gehört, ein anderer Teil aber ein eigenes Flachdach hat. In diesem Flachdach sind drei Lichtkuppeln (90x90cm), die ca. 2m von der Hauswand entfernt sind. Die Hauswand hat dort Balkone.
Lange Geschichte kurz gemacht: Das Flachdach muss erneuert werden, und aus gewissen Gründen ging der Antrag zum Bauamt. Dort wurde uns mitgeteilt, dass die jetzigen Lichtkuppeln nicht zulässig sind, und dass KEIN BESTANDSCHUTZ besteht.
Das ganze basiert auf §35 BauO NRW, wo steht: "(7) Dächer von Anbauten, die an Wände mit Öffnungen (...) anschließen, sind in einem mindestens 5 m breiten Streifen vor diesen Wänden in mindestens der gleichen Feuerwiderstandsklasse herzustellen wie die Decken des höheren Gebäudes. (...)"
Weiterhin steht in §34: "(5) (...) Die Öffnungen müssen mit selbstschließenden Abschlüssen entsprechend der Feuerwiderstandsklasse der Decken versehen werden (...)"
Fazit: Die Dachkuppeln müssen mit F90-Dachfenstern ersetzt werden. Laut Hausverwaltung liegt der Preis für drei Dachfenster (90x90) be ca. ?25.000!
Dazu zwei Fragen an dieses Forum:
(1) Gibt es irgendeine Möglichkeit, doch Bestandschutz zu bekommen?
(2) Kennt jemand Hersteller für F90 Dachfenster, die etwas günstiger sind?
(3) Haben wir irgendeinen Paragraphen übersehen, der uns vielleicht doch eine Ausnahme irgendeiner Art ermöglicht?
Danke & Grüße,
- Michael