Sehr geehrter Herr Mehlhorn,
zu Ihrer ersten Frage:
das wesentliche Merkmal eines Sicherheitstreppenraumes ist, dass in dieses kein Feuer oder Rauch eindringen kann, auch wenn die Geschoßtüren in den Zugängen offen stehen. Um dies zu erreichen gibt es bauliche Möglichkeiten, z.B. Zugang über offene Balkone, Galerien, Vorräume oder technische, wie den Einbau einer Überdruck-Lüftungsanlage.
Zu Ihrer zweiten Frage:
Von den Bauordnungen wird grundsätzlich gefordert, dass Treppenräume belüftbar sein müssen. Bei mehr als 5 Vollgeschoßen wird eine Rauchabzugs- öffnung an oberster Stelle erforderlich. Fenster in Außenwänden sollten zu öffnen sein.
Bei innenliegenden Treppenräumen ist dagegen unabhängig von der Höhe immer eine Rauchabzugsöffnung erforderlich.
Da Sicherheitstreppenhäuser vorwiegend bei Hochhäusern, also bei Gebäuden mit mehr als 5 Vollgeschoßen anzutreffen sind, unterscheiden sich die Mindestanforderungen an die Entrauchungsöffnungen nicht, bezüglich der Eindringmöglichkeit des Rauches in den Treppenraum jedoch erheblich.
Gruß Günter Merkl