und das die Feuerwehr warnt hat auch seinen Grund.
Ich habe im letzten halbe Jahr 3 Einsätze bei BMA gehabt, wo in größeren Bürokomplexen die Melder in der jeweiligen Teeküche rechtzeitig vor schlimmeren bewart haben.
Fall 1: kleine Kochplatte ? kleines Steak in Pfanne drauf ? Telefonieren gegangen ? vergessen
Fall 2: Kaffeemaschine auf kleine Herdplatte gestellt ? versehentlich eingeschaltet
Fall 3: Kaffeemaschine angelassen nachdem Kaffeekanne leer war ? diese in die Spüle gestellt und ein Handtuch auf die Platte der Maschine geworfen.
Ich gebe zu, dass dies kein Durchschnitt in unseren Bürogebäuden ist, sondern eine zufällige Ansammlung innerhalb eines kurzen Zeitraumes.
Es gibt keine Vorschriften die Rauchwarnmelder oder Brandmeldeanlagen in solchen Nutzungseinheiten vorschreiben.
Eine Planung nach DIN 14675 ist hier meiner Meinung nach nicht erforderlich.
Den Vorschlag von Herrn Schächer aufgreifen und einen Melder installieren, möglichst nicht so dass jeder Wasserdampf o.ä. sofort zu einer Auslösung führt.
Ausprobieren ob er überall auch bei geschlossenen Türen gut gehört wird und gut ist.
Ansonsten vielleicht einfache vernetzte Rauchwarnmelder nach DIN 14604 in Anlehnung an DIN 14676.
Will man unbedingt Planen gibt es ja auch die Möglichkeit der Kategorie 3 nach DIN 14675 ? Schutz der Flucht- und Rettungswege. Diese sieht nur eine Überwachung der Flucht- und Rettungswege vor was ja wohl in diesem Fall gemeint ist.
mfg Wolfgang Cordier