leider kenne ich den Hamburger Prüfdienst nicht so genau, weil ich nicht viel in Hamburg mache, für Wandfenster neben Brandwänden gibt es aber keinen geforderten Abstand von der Brandwand. Baupraktisch ist das falsch, da sollte zwischen zwei benachbarten Fenstern min 1 m Abstand sein, wenn dazwischen eine Brandwand funktionieren soll, weil die Ausbreitung des Brandes über dem Fenster mit dem Wind ein gutes Stück zur Seite reicht und dann darüber befindliche Fenster über die Brandwand hinweg erreicht.
Die "Innenecke" darf bis 120° betragen, da wird das Fensterproblem noch gravierender (mal aufzeichnen, "gerade Wand" = 180°, dann einklappen ...).
In Hessen erfordern Balkone keine Brandwand. mfg Schächer / Hessen