Hallo Zusammen,
in meinem Fall will ein Investor auf einem eigenen Grundstück und auf einem benachbarten Grundstück, welches lediglich gepachtet ist, eine zusammenhängende Tiefgarage bauen. Aufgrund einer einzigen Zufahrt sind beide TG-Teile nicht eigenständig nutzbar. Meine Frage: Hat jemand Erfahrung, ob eine solche Situation ohne Brandwand auf der Grundstücksgrenze genehmigungsfähig ist? Meine Begründung: Ohne Brandwand liegt ein Bauzustand vor, der gemäß GaVO in Ordnung ist, und aufgrund der Zusammengehörigkeit der beiden Tiefgaragenteile ist nicht zu erwarten, dass die Grundstückseigentümer unabhängig voneinander Verhältnisse schaffen, die nicht dem Bauordnungsrecht entsprechen. Hat noch jemand andere Argumente, oder ist meine Überlegung zu verwerfen? Lässt sich das Problem mit einer Baulast regeln? (Hinweis: Bei Brandwandtrennung gibt es Probleme mit der natürlichen Lüftung der TG, deswegen die Überlegung...)
Danke im voraus für Hinweise, Anregungen etc.
MfG, N. Ludwig