Danke für die Stellungnahme!
Der 1.RW muss ertüchtigt werden- Die Wohnungsabschlüsse erfüllen weder Feuerwiderstand noch Rauchdichtigkeit.
Der Treppenraum führt bereits in einem Lauf auch ins letzte DG- allerdings
vom DG ins 2.DG nur mit einer Laufbreite von 70cm. Das wird man denke ich ändern müssen.
von jedem treppenpodest aus sind ausreichend große Fenster (1,60*2,30m) in den Hinterhof vorhanden. Hinterhof ist jedoch nicht mit Fahrzeugen zu erreichen. Gemäß Baujahr ist die Treppe selbst als Holztreppe ausgeführt- entspricht also nicht der Anforderung F30A für GKL 5.
Die Geschoßdecke im 1.DG ist Bestand und wird wohl erfahrungsgemäß mit einer feuerwiderstandsdauer zwischen 30 und 60 minuten angesetzt werden können,
evtl weitere ertüchtigung durch zusätzliche abhängung von unten möglich.
im zuge der sanierung des 2. DG wäre eine zusätzliche Rauchabschottung in der Dachkonstruktion möglich. Tragwände jeweils mittig vorhanden- Stützweite der Decken kleiner 4,00m.
Weitere Kompensationsmaßnahme wäre funkvernetzte BMA?
Grüße aus der Pfalz