Hallo Forum,
ich soll eine bestehendes Industriegebäude bewerten. Das Gebäude besteht aus 4 Geschossen mit Geschossenhöhen von 3 x 6,00 m und 1 x 3,00 m (Insgesamt: 21,00 m).
Die tragenden und aussteifenden Bauteile dieses Gebäudes haben die Feuerwiderstandklasse F90.
In den 3 hohen Geschossen befinden sich zweigeschossige Einbauten (Meisterbüro´s, Labor, Aufenthaltsraum, Lager etc.), mit eigenen Zugängen aus dem Treppenhaus.
Diese Zwischengeschosse erfüllen wegen der geschlossenen Innenwände nicht den Chrakter von Galerien oder Emporen.
Gemäß 3.5 IndBauRI werden aber "untergeordnete Räume innerhalb eines Raumes, die in funktionaler Verbindung zu diesem Raum stehen ..." als Geschoss vernachlässigt.
Die Nutzungen dieser in der Höhe versetzten Räume stehen funktionell eigentlich alle in Beziehung zu den Haupträumen.
Kann ich diese Zwischengeschosse somit ignorieren?
Falls nicht hätte ich 7 Geschosse - und die wären nicht mehr in der Tabelle 1 der IndBauRI definiert. Müsste ich den Nachweis dann nach Absatz 7 führen?
Gilt die Industriebaurichtlinie überhaupt für Gebäude mit mehr als 5 Geschossen?
Ich freue mich auf Beiträge.
ThomasM