Das Erreichen eines sicheren Treppenraumes ist theoretisch vergleichbar mit dem Erreichen eines anderen Brandabschnittes. Insofern würde dann der Zähler wieder auf Null gestellt werden. Im anderen Brandabschnitt gelten dann ja die dortigen Fluchtweglängen - und von zwei gleichzeitigen Brandereignissen braucht man ja nicht auszugehen.
Allerdings möchte ich nicht allzuviel Hoffnung machen, dass die Behörden einen solchen Weg mitgehen. Die LBK in München lehnt inzwischen regelmäßig z.B. bereits einen 2-ten RW über eine fremde Nutzungseinheit ab.
Was Sie da vorschlagen ist aber deutlich schwerwiegender! Der 1-te RW innerhalb eines Brandabschnittes passt nicht, also erklären Sie ihn kurzerhand zum 2-ten RW - und führen den 1-ten RW über den benachbarten Brandabschnitt.
Wie wollen Sie denn auf die Lebenszeit des Gebäudes sicherstellen, dass ein Rettungsweg über den benachbarten Brandabschnitt stets zur Verfügung steht? (wenn z.B. nebenan ein neuer Nutzer / Mieter einzieht, der diese Tür nicht duldet...)
Bei einem Neubau bleibt Ihr Ansinnen sicherlich ein Wunschtraum. Vielleicht gibt es gerade noch bei einem denkmalgeschützen Bestandsgebäude etwas Hoffung...