Aus DIN 14090 und den Richtlinien über Flächen für die Feuerwehr ergibt sich, dass Aufstellflächen so angeordnet sein müssen, dass alle zum Anleitern bestimmten Stellen von Hubrettungsfahrzeugen erreicht werden können. Es ergibt sich nicht, dass die Flächen parallel oder rechtwinklig zum Gebäude angeordnet sein "müssen".
Wenn wir beim Planen sind, dann empfehle ich, möglichst auch die Leiter- oder die Korbstellung zu berücksichtigen. Praktisch wäre es doch schön, wenn die Anleiterstellen im Notfall überhaupt erreicht werden. Das sollen die beiden Regelungen wohl bezwecken.
Muss denn eine Norm bauaufsichtlich eingeführt sein, MarKe? 2 Regelwerke nebeneinander sind sicherlich unbefriedigend, aber es ist doch gut, dass wir Planungsleitfäden haben, oder nicht? Doch darüber nachdenken, Herr Müller.
Gruß G.Karstens