@ thwelt
Bitte richtig lesen... Damit sind die Bestuhlungspläne gemeint und nicht die Flucht- und Rettungspläne (s. auch Überschrift zum Paragraphen!)
@ Liebke
Sie müssen die Bestuhlungsvarianten nicht eintragen. Der Bestuhlungsplan stellt ja immer die MAXIMALE Bestuhlung einer Art dar. Sonst müssten Sie ja auch Flucht- und Rettungspläne für jede erdenkliche andere, geringere Bestuhlung anbringen. Die Rettungswege AUS dem Raum werden sich ja durch die Betuhlung IM Raum nicht ändern, oder?
Wir stellen in unseren Flucht- und Rettungsplänen die Bestuhlungen nur dar, wenn sie unverrückbar und fest eingebaut sind (z.B. Hörsäle, Kinos, etc.).
Im Inhaltsverzeichnis und in der Norm für F+R-Pläne ist eine Bestuhlung auch nicht enthalten/aufgeführt.