1. Amtlichen Nachweis (ABP ) der Decke genau beachten. Stimnmen alle Anschlüsse ( auch an die Schachtwand ) mit dem ABP überein.
2. Im ABP muss vermerkt sein, dass die Decke F 90 von oben und unten ist.
3. Die Decke sollte, amtlich nachgewiesene (ABP) Revisionsöffnungen haben.
4. Diese Revisonsöffnungen sollten dauerhaft nutzbar sein und, bei Bedienung von unten, so aufgebaut sein, dass mann sie jederzeit wieder prüfzeugnisgerecht schliessen kann. ( geht leider längst nicht immer )
5. Die Befestigungen der Lüftungsleitungen überprüfen ! (MLAR)
6. Abstand zwischen UNterkante Lüftungsleitung und Oberkante Decke nach MLAR einhalten
7. Lüftungskonzept überprüfen ( Zu- und Abluft getrennt ? etc. ) Das Ganze muss mit auch vom Brandschutz für die Lüftungsanlage betrachtet werden. (MLAR bzw. M-LüAR)
8. und natürlich ganz wichtig, es dürfen nur die Platten und die Profile usw. eingesetzt werden, die definitiv im ABP aufgeführt sind. Also bitte prüfen ob das bei den "GK-FH" Platten , die Sie aufführen, auch so ist., denn das muss
9. in der vom Montagebetrieb auszufüllen Übereinstimmunserklärung explizit so bestätigt werden.
10. falls die Abhänger der Decke "stören" ( die Abstände sind im ABP excact vorgegeben ) keinsfalls schräg spannen ( soll im Brandfall "garnicht" halten ) sondern dann lieber freitragende Decke, selbstständig von oben und unten, einsetzen.
GB
7.