Wer ist verantwortlich ?
Antwort: alle !
Natürlich ist der Archtekt nicht allein verantwortlich. Der Montagebetrieb geht ein Vertragsverhältnis mit dem Bauherrn ein. Für die Ausführung ist damit selbstverständlich der Montagebetrieb verantwortlich. Der Nachweis ist bauordentlich geregelt.
Es wird entweder nach Teil 4, Din 4102 oder nach allgemeinem bauaufsichtlichen Prüfzeugnis (ABP) ausgeführt.
Die Prüfzeugnisse sind vom Hersteller ( in diesem Fall der Industrie wie Knauf, Rigips,Promat etc.) dem Verwender zur Verfügung zu stellen.
Über die Ausführung musss der Hersteller ( also in disem Fall der Montagebetrieb) eine Übereinstimmungserklärung abgeben. Stimmt die Ausführung nicht mit dem ABP oder dem Teil 4 überein ist die Leistung mangelhaft.
Kommt es zum Schaden, kann die Ausführung ( wir reden hier vom Brandschutz ) abhängig vom Schaden, im Extremfall zu strafrechtlichen Konsequenzen führen. § 319 StGb.
Eine Auflistung vom Material bringt doch überhaupt nichts !
Leider führen schon die Produktbezeichnungen zu Problemen, die Bezeichung Gibskartonplatte FH suggeriert "feuerhemmend" Es gibt auf dieser Welt keine feuerhemmenden Platten und auch keine feuerbetändigen; und schon gar keine hochfeuerbeständigen.
Der Architekt haftet dann, wenn er seine Bauüberwachungspflicht vernachlässigt hat, die könnte man ihm z.b. dann vorwerfen, wenn er die ausgeführten Arbeiten nicht stichprobenartig anhand des ABP kontrolliert hat.
Bei dieser Beurteilung ist natürlich zwischen den Pflichten aus dem Wervertrag zwischen Architekt und Bauherrn und der HOAI (Stichwort Phase 8 Bauüberwachung) zu unterscheiden.
Das der Architekt "auch" haftet, heisst natürlich nicht, das der Montagebetrieb dann nicht mehr haftet.
Denn, der Architekt hat zwar die Pflicht der Bauüberwachung, daraus kann aber der Montagebetrieb kein Recht auf selbige ableiten, denn
- es gibt einen Vertrag zwischen Bauherr und Architekt
- es gibt einen Vertrag zwischen Montagebetrieb und Bauherr
- es gibt zuweilen diverse Nachunternehmerverträge, und darüber hinaus GU, GÜ, Bauträgerverträge etc.
aber in der Regel
- keinen Vertrag zwischen Architekten und Montagebetrieb !
Somit sind auch die Folgen bei Vertragsverletzungen unterschiedlich und mitunter ausgesprochen defizil,
aber die Folgen mangelhafter Montage, falscher Materialauswhl oder mangelhafter Planung oder Bauüberwachung, oder die Auswahl falscher Konzepterstellung oder Kompensationsmassnahmen
kann zu Gefahr für Leib und Leben führen, darum trifft uns Brandschützer ja auch eine besondere Verantwortung.
Ich freue mich, dass diese Forum einen Beitrag dazu leistet.
GB