Hallo,
vom Brandschutz her funktioniert der Einbau eines Dachflächefensters in der Regel schon, wenn die Dachflächenfenster von Brandwänden oder Wänden, die an Stelle von Brandwänden zulässig sind mind. 1,25 m entfernt sind. Der Abstand von der Brandwand wird waagrecht gemessen.
Bei Ensembles stellt sich aber auch durchaus die Frage, ob der Einbau von Dachflächenfenstern vom Denkmalschutz her überhaupt möglich ist.
Mit freundlichem Gruß
HEbert