nach den alten bauordnungen, die meist bis um die 1990 galten (in Hessen bis 1993 z.B.) waren bei 3 - 5 Vollgeschossen die Wände feuerbeständig, die decken feuerhemmend (Holzbalkendecken) zulässig, bereichsweise mit der Einschränkung "und aus nichtbrennbaren Baustoffen", das war dort das Ende der Holzbalkendecken.
Wenn Sie welche haben, ist anzunehmen, daß es bei Errichtung zulässig war.
Decken und Deckenlöcher daher F 30 feuerhemmend.
Kamine waren wegen der gefürchteten Rußbrände stets F 90 erforderlich, dazu "weich gehalten", daß sie bei therischer Ausdehnung "wachsen" konnten. Ich würde alles, was nach Kaminaussieht wieder F 90 reparieren, um bei einem nachräglichen Feuercheneinbau (Pelletsofen, Pelletsheizung, Kaminfeuerchen) beim (ungefragten) Anschluß an einen solchen Altkamin keine Zündung quer durch das haus zu erleben. Im Bestand ist das manchmal Aufwand, weil über 150 Jahre jeder sein Ofenrohr an einer anderen Stelle in den Kamin gesteckt hat (in Frankfut hatte ich mal 10 Löcher in einer Etage in einem Kamin...). Aber "vorbeugender Brandschutz" (VB) heißt vorbeugen, nicht nachweinen (NW).
In diesem Sinne "robust" handeln. Und für die F 30 statt F 90 Decken: vollflächig Rauchwarnmelder einbauen, dann bei Rauch raus, vermeidet Verluste. mfg Franz Schächer