Vielen Dank für die schnelle Antwort.
In der BayBO und der AufzVO sind die Anforderungen an die Schachtwände und an die Aufzugtüren ja bis ins Detail geregelt. Nur für die Kabinen selbst finde ich keinerlei Informationen.
Ich hab da noch ein kleines Verständnisproblen.
Geht man davon aus, daß bei Einhaltung der Vorschriften für die Schachtwände und den Aufzugstüren die Brandausbreitung ausreichend verhindert wird und der Aufzug wird im Brandfall (wie vorgesehen) auch nicht benutzt, dürfte doch von der Innenauskleidung der Aufzugskabine keine erhöhte Gefahr zur Brandaubreitung ausgehen, oder sehe ich da etwas falsch?