Hallo Zusammen,
ich bin ebenfalls der Meinung, dass dies unbedingt abgestimmt werden muss und dabei die Brandschutzdienststelle bitte mit einbeziehen. In kleinen Gemeinden (zumindest hier in NRW) ist man es nicht unbedingt gewohnt auf die Besonderheiten des vorbeugenden Brandschutzes zu achten da dies nicht unbedingt in der Ausbildung eines Leiters einer freiwilligen Feuerwehr umfassend vermittelt wird.
Bei uns kommt eine Hubrettungsbühne zum Einsatz. Mit dieser ist es möglich den Korb um bis zu 90 Grad zu drehen und somit auch bei schrägem Anleitern einen guten Einstieg (sofern das für den Laien in den Höhen überhaupt möglich ist) zu ermöglichen.
Dennoch berücksichtige ich die Vorteile dieses Fahrzeuges (größere Ausladung etc.) nicht bei meinen Stellungnahmen sondern halte mich an die Bauvorschirften und DIN da ich nicht garantieren kann, dass gerade unsere Hubrettungsbühne bei dem evtl. Einsatz auch verfügbar ist.
Andererseits .....
wie sieht es denn bei einem Einsatz in einem Mehrfamilienhaus aus bei welchem mehrere Nutzungseinheiten nacheinander angeleitert werden sollen. Ich such mir einen guten Punkt aus von welchem ich möglichst viele erreichen kann und beginne mit der Aktion, möglichst ohne den Zeitverzug das Fahrzeug umsetzen zu müssen.
Das ist dann unter Umständen zwischen den Nutzungseinheiten so das ich zwangsläufig schräg anleitern muss. Ob man das aber schon Planungsmäßig voraussetzen sollte????
Wolfgang Cordier