Hallo Herr Schächer,
ich gehe mal davon aus, dass wir die Diskussion dann jetzt hier fortführen.
Zuerst einmal zum Thema Wasserabgabe von der Leiter aus. Wer das im Einsatz einmal machen musste wird über den planmäßigen Ansatz nicht begeistert sein. Das ist durch evtl. Druckschwankungen oder auch nur Änderungen im Rückstoß (wenn ich das Rohr mal gerade etwas nach unten gegen ein nahes Hindernis lenke) eine recht wackelige Angelegenheit.
Da wir schon bei anderen Diskussionen mal die entsprechenden Vorschriften berücksichtigt haben bin ich mal auf suche gegangen (Interessant was man als Einsatzleiter doch nicht immer so weiß ? aber zum Glück hat man ja auch seine Sicherheitsfachkraft)
Ich habe dazu mal die FwDV 10 und die entsprechenden GUV Vorgaben durchforstet und folgendes gefunden:
Nur Arbeiten ausführen, die keinen größeren Kraftaufwand erfordern als den, der zum Kippen der Leitern ausreicht. (GUV I -8545 Anlegeleitern)
Kommentar: Hintergrund ist die Gefahr sich wegzuhebeln. Ähnliches könnte beim Rückstoß passieren. Zwar muss die Leiter ohnehin am Kopf angebunden und der Wasserabgebende mit dem Gurt gesichert sein aber er könnte sich dennoch von der Leiter schießen (und dann im Gurt rumhängen).
Gewicht des mitzunehmenden Werkzeuges und Material bis max.10 kg (GUV I -8545 Anlegeleitern).
Kommentar: Gehe ich von einer Höhe von 8 m aus, dann habe ich allein an Wasservolumen im C-Schlauch bereits 11 kg erreicht.
Dann wäre da noch die
GUV-I-8651 ? Sicherer Umgang im Feuerwehrdienst:
Kapitel C 22 ? Sicherer Umgang mit tragbaren Leitern:
Die Wasserabgabe von Leitern aus möglichst vermeiden.
Nicht zur Seite spritzen (Nur nach vorne in einem Winkel von 15 Grad ? FwDV 10)
Kommentar:
Wenn es denn möglichst vermieden werden soll sollte man es vielleicht auch nicht einplanen. Der Winkel von 15 Grad sowie der Hinweis nicht zur Seite spritzen schränken die Einsatzmöglichkeit in Regalanlagen dann doch erheblich ein.
Resümee:
Somit würde ich den planmäßigen Löschangriff über Leitern der Feuerwehr in diesen Höhen für rechtlich bedenklich halten.
Aber:
Noch mal meine Frage woher der eingeschränkte Einsatz von 7,5m her kommt. Die Zahl sollte doch eigentlich eine Grundlage haben. Die reine Wurfweite eines C-Strahlrohres kann es ja eigentlich nicht sein oder?
Bei einer angenommenen Wurfweiten diagonal von 15 m auf eine Höhe von 9 m (Standhöhe vernachlässigt ? also am Boden liegende ;-)) würde ich ja ungefähr einen Abstand von 12 m zum Außenkante des Brandherdes haben können. Alles darunter würde mit löschen beginnen. Nehme ich eine Höhe von 7,5 m gewinne ich einen Abstand von 1m (13m).
Um das noch mal deutlich zu machen:
Lagerguthöhe 7,5 m
Wurfweite eines C-Rohres diagonal angenommen mit 15 m
Dann muss ich mich auf 13 m nähern um mit meinen vordersten Tropfen den Brandherd zu erreichen. Heißt umgekehrt dass in einem Abstand von 10-13 m ein Löschen möglich ist.
Lagerguthöhe 9 m
Wurfweite eines C-Rohres diagonal angenommen mit 15 m
Dann muss ich mich auf 12 m nähern um mit meinen vordersten Tropfen den Brandherd zu erreichen. Heißt in der Analogie dass in einem Abstand von 9-12 m ein Löschen möglich ist.
Daher noch mal die Frage, woher kommt das und was spricht noch gegen einen Löschangriff vom Boden aus bei diesen Höhendifferenzen. Irgendwo muss da mal ein Schlussstrich gezogen werden aber den gibt es ja nun scheinbar ziemlich unumstritten bei 9 m.
Freu mich auf die Diskussion (werde mir aber vielleicht auch noch mal erlaube gegen die 9m zu sprechen).
Wolfgang Cordier