Hallo,
der Trockenbauexperte Peter Wachs geht in seinem Buch (Feuertrutz-Verlag) auch darauf ein.
Sinngemäß steht da, daß es in den einschlägigen Normen keine Begrenzung der Anzahl der innerhalb einer Trockenbauwand (mit oder ohne Feuerwiderstand) geführten elektr. Leitungen gibt, die Wände jedoch nicht als Elt-Installationskanäle "mißbraucht" werden sollen. Als Orientierungshilfe werden die 7 kWh/m? genannt.
In der MLAR 3.2.1 steht auch noch, daß innerhalb von mind. F30-Leichtbauwänden nur elektrische Leitungen geführt werden dürfen, die ausschließlich der Versorgung der IN und AN der Wand befindlichen elektr. Betriebsmittel dienen (incl. Steckdosen / Schalter).
Gemäß Kommentar des ZVEI bringt die MLAR damit zum Ausdruck, "daß innerhalb von Leichtbauwänden nur ein Mindestumfang von elektrischen Leitungen verlegt werden darf".
Nach P.Wachs darf in den CW-Profilen zusätzlich zu den werksseitigen Stanzungen pro lfd. Meter noch eine zusätzliche Aussparung für Leitungsverleung hergestellt werden, aber nur im Profilsteg.
Hmmmmmm.... wieder was gelernt!
M. Koeppen