Hallo zusammen
Zur Frage, welche Nebenräume und -flächen gehören zu einer Nutzungseinheit:
Lt. STMI / Häufig gestellte Fragen / 1.1 Gebäudeklassen >>
ist also ein erdgeschossiges Garagengeschoss mit einem darüberliegenden Bürogeschoss eine Nutzungseinheit ?!
Fraglich bleibt zunächst, ob eine Kleingarage bis 50 m?,die verfahrensfrei und abstandsflächenneutral ist, einem erdgeschossigen Garageschoß gleichzustzen ist, da sie ja die Gebäudeklasse, an die sie angebaut wird unberührt lässt - Vollzugshinweise zur BayBO 2008 / 2.3.1.1.1.
Zu welcher NE soll dann die offene EG-Garage
oder der nichtausgebaute Dachraum gehören, wenn zwei NE vorhanden sind -
z.B. bei Teilung der o.g. grosszügigen Wohnung (bei 3 Vollgeschossen ist sicherlich ein durchgehender Treppenraum vorhanden)?
Dann wäre es ja die Frage, ob eine Fläche im Allein- oder im Sondereigentum steht.
Man lernt ja täglich dazu.
Sauter