Hallo Herr Müller,
ist ja ok, dass öffentlich-rechtlich keine Fachbauleitung verlangt wird, hab´ sie ja deshalb (als Erklärung) in Klammern gesetzt;
ist auch ok, dass keine Bescheinigung, sondern eine "Bestätiung" geschrieben werden muss,
doch geben Sie eine Bestätigung, wenn Sie keine Bauleitung oder zumindest Überwachung hatten? Ich glaub´s zwar nicht, aber, wenn doch, müssen Sie sehr mutig sein und eine gute Versicherung haben !
- und wenn dem so ist, bitte ich um Ihre Adresse. Ich werde Ihnen dann viele schlaue Bauherren schicken, die sich eine baubegleitende Fachbauleitung sparen und hiterher angeschi... kommen und eine Bestätigung haben wollen.
Bei mir gibt´s ohne Baubegleitung oder Fachbauleitung keine Bestätigung! - Es gibt höchstens ein Schreiben, in dem steht, dass augenscheilich Brandschutz umgestzt wurde, aber die Richtigkeit nicht bestätigt werden kann.
mfg
der Feuerteufel